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Treppenlift

Treppenlifte sind für Personen von Nutzen, die aus eigener Kraft Treppen nicht bewältigen können. Technisch handelt es sich um ein Transportmittel, das eine Last, z.B. eine Person, über ein Treppenbauwerk hinweg befördern kann.

4000,- Euro Zuschuss für Ihren Lifter

Sie haben die Möglichkeit, wenn Sie ein Pflegegrad haben, 4000,- Euro Zuschuss für einen Treppenlift zubekommen. Dabei ist es egal ob es ein neuer Lift oder ein gebrauchter Lifter ist. Wenn zwei Personen im Haushalt einen Pflegegrad erteilt bekommen, bekommt man 8000,- Euro Pflegekassen-Zuschuss.

Fragen Sie uns gerne!

TEL. 0251 - 38 44 00 36